Designrecht

Designrecht

Durch ein individuelles Design werten Sie Ihre Produkte auf und verleihen Ihnen eine unverwechselbare Note. Design kann unter verschiedenen rechtlichen Aspekten geschützt sein. Durch ein so genanntes Geschmacksmuster können Sie Ihre Designleistungen gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte schützen lassen, in Ausnahmefällen spielt auch das Urheberrecht eine Rolle, in wiederum anderen Ausnahmefällen kann eine Produktgestaltung dem Markenschutz zugänglich sein. Für technische Lösungen einer Gestaltung können Patente und Gebrauchsmuster in Frage kommen. Auch das Wettbewerbsrecht hält Lösungen für die ungewünschte Übernahme von Designleistungen bereit.

Zum Schutz Ihrer Designs bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:

  • Beratung rund um die Vergütung von Ideen, Konzepten und Entwürfen
  • Vertragsgestaltung
  • Identifikation des geeigneten gewerblichen Schutzrechts
  • Nationale und europäische Geschmacksmusteranmeldungen
  • Nationale und europäische Markenanmeldungen
  • Erstellung von Lizenzverträgen
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte bei Geschmacksmusterverletzungen, Urheberrechtsverletzungen oder Markenverletzungen, einschließlich Führung von Prozessen
  • Bei technischen Schutzrechten Kooperation mit Patentanwälten unseres Netzwerkes

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