Beschluss BGH, 24.05.2012, Az. VII ZR 34/11 – Verzugszinsen bei Abschlagsrechnungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, auch dann Abschlagszahlungen für eine vom Auftraggeber geforderte zusätzliche Leistung unter den Voraussetzungen des § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B zu fordern, wenn eine Einigung über deren Vergütung nicht stattgefunden hat (gerichtlicher Leitsatz).

Beschluss des BGH, 24.05.2012, Az. VII ZR 34/11

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BGH VII ZR 34 11 Verzugszinsen Abschlagszahlungen