Ist die von den Architekten vertraglich übernommene Werkleistung – wegen fehlender Standsicherheit und deswegen notwendigen Totalabrisses der Altbausubstanz – unmöglich geworden, richtet sich die Vergütung für die tatsächlich erbrachten Architektenleistungen nicht nach § 649 Satz 2 BGB a.F., sondern nach § 645 Abs. 1 BGB a.F.. Daran ändert auch eine nachträgliche Vertragsaufhebung (des Architektenvertrages) nichts, wenn sie keine eigene Vergütungsabrede enthält. >> weiterlesen

Urteile zum Bau- und Architektenrecht
Urteil BGH, 14.01.2010, Az. VII ZR 106/08 – Berechnung des Vergütungsanspruchs des Nachunternehmers gegen den Hauptunternehmer bei Teilunmöglichkeit der Leistung
Erbringt ein Nachunternehmer noch ausstehende Teile seiner dem Hauptunternehmer geschuldeten Leistung aufgrund eines gesonderten Vertrages direkt für dessen Auftraggeber, wird ihm diese Leistungserbringung gegenüber dem Hauptunternehmer regelmäßig unmöglich (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Juli 2007, X ZR 31/06, BauR 2007, 2061 = NZBau 2007, 703 = ZfBR 2008, 35). >> weiterlesen
Urteil BGH, 15.12.2009, Az. XI ZR 107/08 – Keine automatische Erstreckung einer Bankbürgschaft auf spätere Auftragserweiterungen
Eine Bürgschaft, die für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag übernommen worden ist, erstreckt sich gemäß § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann nicht auf Entgeltforderungen aus später vom Auftraggeber verlangten Auftragserweiterungen nach § 1 Nr. 3, § 1 Nr. 4 Satz 1 oder § 1 Nr. 4 Satz 2 VOB/B, wenn für den Bürgen bei Abschluss des Bürgschaftsvertrags erkennbar war, dass der Bauvertrag der VOB/B unterliegt. (gerichtlicher Leitsatz) >> weiterlesen
Urteil BGH, 08.12.2009, Az. XI ZR 181/08 – Bürgschaft nach § 7 MaBV nach Wandlung des Bauträgervertrages und Insolvenz des Bauträgers
Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB aF sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden. >> weiterlesen