Urteil BGH, 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07 – Unwirksame AGB-Klausel in Architektenvertrag

Die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel       „Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig“ ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. (gerichtlicher Leitsatz)

Urteil des BGH, 07.04.2011, Az. VII ZR 209/07

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BGH VII ZR 209 07 unwirksame AGB-Klausel in Architektenvertrag