Urteil BGH, 09.12.2010, Az. VII ZR 7/10 – Übersicherung durch Bürgschaft und Einbehalte

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel, dass der Auftragnehmer zur Sicherung der vertragsgemäßen Ausführung der Werkleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen hat, ist unwirksam, wenn in dem Vertrag zusätzlich bestimmt ist, dass die sich aus den geprüften Abschlagsrechnungen ergebenden Werklohnforderungen des Auftragnehmers nur zu 90 % bezahlt werden. (gerichtlicher Leitsatz)

Urteil des BGH, 09.12.2010, Az. VII ZR 7/10

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BGH VII ZR 7 10 Übersicherung