Urteil BGH, 14.05.2012, Az. II ZR 130/10 – Umfang ersatzfähiger Schäden eines Neugläubigers in der Insolvenz

Der Schutzbereich der Insolvenzantragspflicht umfasst auch solche Schäden des Neugläubigers, die durch eine fehlerhafte Bauleistung der insolvenzreifen Gesellschaft am Bauwerk verursacht werden und von dieser wegen fehlender Mittel nicht mehr beseitigt werden können (gerichtlicher Leitsatz).

Urteil des BGH, 14.05.2012, Az. II ZR 130/10

Datei zum Download

BGH II ZR 130 10 – Umfang Schadensersatz Insolvenz