Urteil BGH, 17.05.2011, Az. II ZR 285/09 – Zahlungsklage auf Abfindungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters

Ist der aus einer Personengesellschaft ausgeschiedene Gesellschafter imstande, die Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig zu begründen, so kann er nach dem Verstreichen der vertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitpunkte im Regelfall auf Leistung klagen und im Rahmen dieser Zahlungsklage den Streit darüber austragen, ob und in welcher Höhe bestimmte Aktiv- oder Passivposten bei der Berechnung des Abfindungsguthabens zu berücksichtigen sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Juli 1987, II ZR 274/86, ZIP 1987, 1314). (gerichtlicher Leitsatz)

Urteil des BGH, 17.05.2011, Az. II ZR 285/09

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BGH II ZR 285 09 Zahlungsklage Abfindungsanspruch ausgeschiedener Gesellschafter