Die fristlose Kündigung eines Franchisevertrags ist ein wichtiger Grund, um einen Gesellschafter aus einer Gesellschaft auszuschließen. Ein Verhalten, das zu einer fristlosen Kündigung eines Franchisevertrages berechtigt, kann das geschäftliche Ansehen einer Gesellschaft gefährden.
Urteil des OLG Hamburg, 27.03.2009, Az. 11 U 258/05