Beschluss OLG Düsseldorf, 11.03.2011, Az. I-15 W 14/11 – Keine Löschung negativer Bewertung im Verfügungsverfahren nach Antwort auf Bewertung

Es kann an einem Verfügungsgrund fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahrt hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung durch den Antragsgegner in einem Internetbewertungssystem erwidert hat. (gerichtlicher Leitsatz)

Beschluss des OLG Düsseldorf, 11.03.2011, Az. I-15 W 14/11

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OLG Düsseldorf I-15 W 14 11 negative Bewertung