Es kann an einem Verfügungsgrund fehlen, wenn der Antragsteller seine Rechte einstweilen selbst gewahrt hat, indem er auf die angegriffene Negativbewertung durch den Antragsgegner in einem Internetbewertungssystem erwidert hat. (gerichtlicher Leitsatz)
Beschluss des OLG Düsseldorf, 11.03.2011, Az. I-15 W 14/11
Datei zum Download
OLG Düsseldorf I-15 W 14 11 negative Bewertung