Badeenten, die als Fanartikel oder Erotikspielzeug verkauft werden, werden vom Verbraucher nicht zwangsläufig als Hygieneartikel angesehen. (redaktioneller Leitsatz)
Beschluss des OLG Koblenz, 09.02.2011, Az. 9 W 680/10
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OLG Koblenz 9 W 680 10 Badeente kein Hygieneartikel