Eltern müssen bei der Überlassung ihres Internetanschlusses an ihre volljährigen Kinder Maßnahmen ergreifen, um Urheberrechtsverletzungen durch das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien in Tauschbörsen zu verhindern. (redaktioneller Leitsatz)
Beschluss des OLG Köln, 04.06.2012, Az. 6 W 81/12
Datei zum Download
OLG Köln 6 W 81 12 Verantwortlichkeit volljährige Kinder