Der Grundsatz, dass eine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher oder schriftbildlicher Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen wegen eines ohne weiteres erkennbaren eindeutigen Begriffsinhalts zu verneinen sein kann, gilt auch dann, wenn nur das Klagezeichen über einen solchen Bedeutungsgehalt verfügt. (gerichtlicher Leitsatz)
Urteil des BGH, 29.07.2009, Az. I ZR 102/07
Datei zum Download
BGH I ZR 102 07 AIDA AIDU