Auch Nutzer von „Social Media“ wie Facebook-Accounts müssen eine eigene Anbieterkennung vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken benutzt werden und nicht nur eine rein private Nutzung vorliegt. (redaktioneller Leitsatz)
Urteil des LG Aschaffenburg, 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11
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LG Aschaffenburg 2 HK O 54 11 Impressum Facebook