Urteil LG Düsseldorf, 15.12.2010, Az. 12 O 312/10 – Keine Impressumspflicht bei reiner Wartungsseite

Eine Wartungsseite, die noch keine konkreten Hinweise auf ein geschäftliches Betätigungsfeld des Anbieters enthält, unterfällt nicht der Impressumspflicht aus § 5 Abs.1 TMG. Das Fehlen eines Impressums stellt daher keinen Wettbewerbsverstoß dar. (Redaktioneller Leitsatz)

Urteil des LG Düsseldorf, 15.12.2010, Az. 12 O 312/10

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LG Düsseldorf 12 O 312 10 Impressum Wartungsseite