Eine Wartungsseite, die noch keine konkreten Hinweise auf ein geschäftliches Betätigungsfeld des Anbieters enthält, unterfällt nicht der Impressumspflicht aus § 5 Abs.1 TMG. Das Fehlen eines Impressums stellt daher keinen Wettbewerbsverstoß dar. (Redaktioneller Leitsatz)
Urteil des LG Düsseldorf, 15.12.2010, Az. 12 O 312/10
Datei zum Download
LG Düsseldorf 12 O 312 10 Impressum Wartungsseite