Die Verwendung eines Unternehmenskennzeichens in der URL einer Website kann markenrechtlich einen kennzeichenmäßigen Gebrauch dieses Zeichens darstellen, wenn die URL nicht nur als technische Adresse verwendet wird.
Auch bei der Verwendung eines Unternehmenskennzeichens im Titel einer Webseite kann es sich um eine kennzeichenmäßige Benutzung des Unternehmenskennzeichens handeln. (Redaktionelle Leitsätze)
Beschluss des OLG Hamburg, 02.03.2010, Az. 5 W 17/10
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OLG Hamburg 5 W 17 10 Unternehmenskennzeichen URL