Gegenüber freien Fotografen ist es nicht branchenüblich, dass die Veröffentlichung von Lichtbildern in einem E-Paper neben der Printausgabe durch Tageszeitungsverlage gesondert vergütet wird. Dieses Marktsegment ist nicht mit dem von Bildagenturen vergleichbar. (redaktioneller Leitsatz)
Urteil OLG Düsseldorf, 13.07.2010, Az. I-20 U 235/08