Zur rechtlichen Einordnung eines „Internet-System-Vertrags“, der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat.
Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem „Internet-System-Vertrag“ eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet. (gerichtliche Leitsätze)
Urteil des BGH, 04.03.2010, Az. III ZR 79/09