Urteil BGH, 17.09.2009, Az. I ZR 43/07 – Doppelte Schriftformklausel unter Kaufleuten in Individualvertrag zulässig

Eine „doppelte“ Schriftformklausel zwischen Kaufleuten im Sinne des HGB in einem Individualvertrag (also keine AGB) kann nicht durch eine Vereinbarung geändert werden, die nicht schriftlich getroffen wird. Ausnahmen hierfür können sich nur dann ergeben, wenn die Einhaltung der Schriftform bewusst von einer Vertragspartei vereitelt wird. (redaktionelle Leitsätze)

Urteil des BGH, 17.09.2009, Az. I ZR 43/07

Bitte lesen Sie hierzu auch das Urteil des OLG Rostock vom 19.05.2009, Az. 3 U 16/09, wonach eine doppelte Schriftformklausel in AGB unzulässig ist. Sie können sich dieses Urteil von unserer Webseite herunterladen.

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BGH I ZR 43 07 – doppelte Schriftformklausel